Züchterecke

Eurasierzucht in der EZG
-   es werden nur gesunde, wesensfeste Tiere zur Zucht eingesetzt
-   beide Zuchtpartner müssen mindestens 18 Monate alt sein und
     Hündinnen dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres nicht mehr für die Zucht verwendet werden
-   es muß eine Zuchttauglichkeitsprüfung und ein HD - Befund vorliegen
-   beide Zuchtpartner müssen nach FCI - Standard gezüchtet sein und eine
     rassereine Abstammung laut Ahnentafel besitzen
-   es dürfen nur zwei Tiere, die der gleichen Rasse angehören miteinander
     verpaart werden, deren Verpaarung durch den zuständigen Zuchtwart zugestimmt wurde
Tiere mit zuchtausschließenden Fehlern und Wesensmängeln werden nicht zur Zucht zugelassen !

Die Zuchtstätte
 Sind nun alle oben aufgeführten Kriterien erfüllt   
-   beantragt der Züchter vor Zuchtbeginn einen Zwingernamen (das ist der Familienname, den alle bei ihm geborenen Welpen später einmal tragen  werden z.B.: Eurasier vom Bärenhof oder Lotti´s Eurasier) und lädt seinen Zuchtwart zur Zuchtstättenabnahme ein. Hier überzeugt sich der Zuchtwart davon, dass die Welpen im Haus, inmitten ihrer Familie aufgezogen werden
- erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Zuchtstätte
Der zuständige Zuchtwart steht dem Züchter bei Fragen und Problemen zur Seite.

Die Welpenaufzucht
 -  unsere Züchter ziehen ihre Welpen liebevoll in Haus und Garten auf, hier werden sie durch die Familie auf ihr späteres Leben geprägt
-   durch den zuständigen Zuchtwart wird der Wurf vom ersten Tag bis zur Abgabe betreut
-   die Welpen werden vor der Abgabe von einem Tierarzt untersucht, geimpft und gechipt
-   die Wurfabnahme erfolgt durch den Zuchtwart, bevor die Welpen mit oder 9 Wochen abgegeben werden
-   unsere Züchter begleiten ihre Welpen auch nach der Abgabe und werden den neuen Besitzern mit Rat und Tat zur Seite stehen